Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Der Beruf umfasst die pädagogische Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen in den unterschiedlichsten sozialpädagogischen Einrichtungen. Zu diesen gehören:
Am Ende der zweijährigen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik findet eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung und am Ende des betreuten Berufspraktikums ein Kolloquium statt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der schulischen und praktischen Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ verliehen.
Mit der Wahl des Zusatzunterrichts in Mathematik ist der zusätzliche Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Die Ausbildung umfasst zwei Jahre Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik und anschließend ein von der Schule begleitetes, berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Die Erzieherausbildung an der AFS ist seit 2014 von der DQS zertifiziert und arbeitet im Bereich der Arbeitsförderung, auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems, nach höchsten Ausbildungsstandards. Weitere Infos dazu im 1. Flyer zum Download unten.
Die Ausbildung ist in Lernfelder gegliedert.
Wochenstunden | |||
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Fach | 1. Jahr | 2. Jahr | |
Pflichtbereich | |||
Religionslehre / Religionspädagogik | 2 | 2 | |
Deutsch | 2 | 2 | |
Englisch | 2 | 2 | |
Berufliches Handeln fundieren | 3,5 | 4 | |
Erziehung und Betreuung gestalten | 3,5 | 4 | |
Bildung und Entwicklung fördern I | 3,5 | 3 | |
Bildung und Entwicklung fördern II | 5,5 | 5 | |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben | 3 | 3 | |
Zusammenarbeit gestalten & Qualität entwickeln | 2 | 1 | |
Sozialpädagogisches Handeln | 4 | 4 | |
Wahlpflichtbereich | 2 | 2 | |
Summe | 33 | 33 | |
Wahlbereich | |||
Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife) | 3 | 3 |
Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich und im Anschluss daran die Möglichkeit zum Studium, z. B. Pädagogik der frühen Kindheit, gegeben.
Weiterbildungen z. B. zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen, zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Sonderschulen.
Für den Schulbesuch muss kein Schulgeld bezahlt werden. Der Landkreis Rastatt als Schulträger stellt die meisten Lernmittel leihweise zur Verfügung.
Die Schüler der Berufsfachschule sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beihilfeberechtigt, wenn die persönlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.
Anmeldeschluss für das jeweils kommende Schuljahr ist der 1. März.
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.
Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgendes mit:
Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie persönliche Beratung? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Sekretariat:
Anne-Frank-Schule
Wilhelm-Busch-Str. 6
76437 Rastatt,
Telefon 07222 / 9177-0
Jährlich findet im Januar eine Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule statt, zu der rechtzeitig über die Presse und die Schulen eingeladen wird. Hierbei stehen auch die Schulleitung und die Lehrkräfte zu einer ausführlichen Beratung zur Verfügung.